Bürgschaftsantrag
So die offizielle Version ...
Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen, die nach den jeweils
gültigen Richtlinien der EU für staatliche Beihilfen, auf Antrag gewährt werden.
Förderung kleiner- und mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
sowie Angehörige freier Berufe in NRW. Ferner Förderung von Personen, die
mittels „des verbürgenden Kredits ein Unternehmen (...) gründen oder sich
in leitender Tätigkeit an einem (...) beteiligen wollen.“ Übernahme von Bürgschaften
durch die Bürgschaftsbank, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht in
erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Gemeinsame Bearbeitung des Bürgschaftsantrages,
Beurteilung der Erfolgsaussichten.
... und nun zu unserer Version
Dieses interessante Thema, welches uns in den letzten Jahren intensiv begleitet hat, kann unmöglich in einem Absatz erklärt werden. Das Instrument der Bürgschaft ist gewissermaßen genial, allerdings auch hoch komplex in der Beantragung. Sollte Ihnen jemand etwas anderes erzählt haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an diesen Kollegen; wir hingegen wissen aus eigener Erfahrung um alle Probleme von der Beantragung bis zur Auszahlung. Eine Bürgschaft ist immer eine absolute Überzeugungsarbeit aller Beteiligten, welche auf Erfahrung, Wahrheit und Zukunftsperspektive ausgerichtet ist.
Auch hier ist eine Beratungskostenförderung (in Höhe von 80 %) in den meisten Fällen möglich. Die entsprechenden Informationen erfragen Sie bitte bei uns.